Absoluter Machtanspruch

Blick in den Ständesaal mit seiner prachtvollen Stuckdecke von 1602Klicken um Bild zu vergrößern
Blick auf den Löwenjagdteppich hinter Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau
Blick auf den Löwenjagdteppich hinter Erzbischof Wolf Dietrich von RaitenauKlicken um Bild zu vergrößern
Der Stuck stammt vom italienischen Meister Elia Castello
Der Stuck stammt vom italienischen Meister Elia CastelloKlicken um Bild zu vergrößern
Auf Bildschirmen kann man mehr über die die beiden Erzbischöfe erfahren
Auf Bildschirmen kann man mehr über die die beiden Erzbischöfe erfahrenKlicken um Bild zu vergrößern

Matthäus Lang von Wellenburg und Wolf Dietrich von Raitenau

 

Die beiden mächtigen Salzburger Fürsterzbischöfe Kardinal Matthäus Lang von Wellenburg (1519-1540) und Wolf Dietrich von Raitenau (1587-1612) begegnen sich nie, doch verbindet sie vieles. Sie repräsentieren gerne mit herrschaftlichem Prunk und teilen eine politische Überzeugung: Sie sehen sich über dem Gesetz, und die moralische Verpflichtung, für das Wohl der Untertanen zu sorgen, liegt ausschließlich in ihrer Hand als Herrscher.

 

Absolutismus

In diesem absolutistischen Sinne organisieren die Fürsterzbischöfe den Staat und die Gesetzgebung, die in alle Lebensbereiche der Untertanen eingreift. Die Gesetze zielen zwar in erster Linie darauf, die Herrschaft und den Reichtum der Fürsten zu erhalten, erhöhen jedoch zugleich die Rechtssicherheit im täglichen Leben und in der Wirtschaft. Aber: An diesem Machtanspruch scheitern alle Bemühungen der Menschen, mehr Freiheiten und Verantwortung für ihr eigenes Leben zu gewinnen. Wirkt diese absolutistische Herrschaftsphilosophie noch heute nach?

 

Reichtum aus den Bergen

Basis des Reichtums Salzburgs bilden die hohen Erträge aus dem Bergbau, vor allem Salz, Kupfer, Gold und Silber sowie die Holzwirtschaft. Der Salzhandel mit Transport auf Salzach und Inn bringt hohe Gewinne. Dazu kommen Einnahmen aus dem Handel mit exquisiten Waren, die vor allem aus Venedig nach Salzburg gelangen.

 

Die Jagd: ein fürstliches Vorrecht

Die Jagd bleibt bis ins 19. Jahrhundert ausschließlich dem Landesfürsten vorbehalten. Vor allem im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt sie sich zu einem ausschweifenden Schauspiel, mit dem die Fürsten repräsentieren und die Hofgesellschaft unterhalten.

>>> Lebenslauf Matthäus Lang     

 

>>> Lebenslauf Wolf Dietrich

Besuche uns auf Facebook