Wo herrscht der Erzbischof? Wo der Fürst?
Landesfürst
Das Erzstift Salzburg wächst langsam. Im Frühmittelalter besitzen die Bischöfe nur geographisch verstreute Besitztümer und Nutzungsrechte. Um das Jahr 1000 beginnen sie, durch Bündelung von Herrschaftsrechten ein geschlossenes Territorium zu formen. Im Lauf des 13. Jahrhunderts erlangen sie die volle Landeshoheit - und im 13. und 14. Jahrhundert ist das Erzstift mehr als doppelt so groß wie Salzburg heute, denn es gehörten auch Gebiete im heutigen Bayern, Tirol und Kärnten dazu.
Als weltlicher Fürst herrscht der Salzburger Erzbischof bis 1803 über dieses eigene Land, das Erzstift Salzburg. In seinem Fürstentum herrscht der Erzbischof absolut, er besitzt alle Rechte, von der Gesetzgebung bis zur Blutgerichtsbarkeit.
Erzbistum und Salzburger Kirchenprovinz
Als kirchlicher Würdenträger ist der Erzbischof Oberhaupt des Erzbistums Salzburg, zu dem bis heute auch der nordöstliche Teil Tirols gehört. Dem Erzbischof kirchenrechtlich unterstellt sind lange Zeit auch die Bistümer Brixen, Freising, Regensburg, Passau, Wiener Neustadt und Wien. In den Eigenbistümern Seckau, Gurk und Lavant darf er sogar alleine die Bischöfe einsetzen, eine absolute Besonderheit. Seit 1818 gehören nur mehr die Bistümer Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch zur Salzburger Kirchenprovinz.
Primas Germaniae
Auf der weltlichen und kirchlichen Doppelfunktion gründet die hohe europäische Bedeutung der Person des Salzburger Fürsterzbischofs. Seit dem 17. Jahrhundert trägt er den Titel Primas Germaniae, womit - mehr symbolisch als real - die Vorrangstellung unter den deutschen Bischöfen zum Ausdruck gebracht wird. Im Zuge der Napoleonischen Kriege verliert der Erzbischof 1803 alle weltlichen Herrschaftsrechte.